5.1.2. In der Folge führte med. pract. D._____ in ihrem Bericht vom 14. Juli 2022 aus, jede Konfrontation mit dem auslösenden Ereignis und dessen Folgen löse bei der Beschwerdeführerin psychischen Stress aus. Es sei aktuell davon auszugehen, dass die Arbeitsfähigkeit bei 10 % bleibe, solange sich keine weitere Entwicklung in der gerichtlichen Sache zeige (VB 21.1 S. 1 f.).