3.2. In seiner Stellungnahme vom 24. Juni 2023 hielt Dr. med. B._____ fest, die vorliegenden medizinischen Unterlagen würden eine PTSD (deutsch: PTBS) dokumentieren, welche sich nach einer polizeilichen Hausdurchsuchung im Februar 2022 entwickelt habe. Diese Diagnose werde nicht hinreichend und differenziert hergeleitet und bestätigt. Ebenfalls werde aus den vorliegenden Berichten nicht differenziert und plausibel erklärt und begründet, was die funktionellen Folgen dieser Diagnose auf die Arbeitsfähigkeit seien.