2. 2.1. Mit Eingabe vom 12. September 2024 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. In Gutheissung der vorliegenden Beschwerde sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 12.8.2024 aufzuheben und es sei diese zu verurteilen, der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 01.02.2023 eine ganze Invalidenrente auszurichten. Diese Leistungen seien ab 01.02.2025 mit 5 % zu verzinsen. 2. Eventualiter sei die Sache in Gutheissung der vorliegenden Beschwerde zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.