Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1964 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 19. August 2022 bei der Beschwerdegegnerin aufgrund einer psychischen Instabilität nach einer Hausdurchsuchung vom 16. Februar 2022 zum Bezug von Leistungen (Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische und berufliche Abklärungen und zog die Akten der Krankentaggeldversicherung bei. Gestützt auf eine Aktenbeurteilung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 12. August 2024 ab.