Interpretation der testpsychologischen Befunde von derjenigen von Dr. med. D._____ ab. Sodann machen die Behandler hinsichtlich einer Störung der Konzentration und des Verhaltens im Wesentlichen geltend, dass die Beschwerdeführerin ohne die Therapie mit Methylphenidat deutliche Auffälligkeiten zeige (Beschwerdebegründung S. 1 f.).