5.5. Vorliegend widersprechen sich die Einschätzungen der Behandler Dr. med. F._____ und lic. phil. E._____ einerseits und der RAD-Ärztin Dr. med. D._____ andererseits im Wesentlichen hinsichtlich des Vorliegens einer Störung der Merkfähigkeit, der Konzentration und des Verhaltens. Dabei weichen die Behandler hinsichtlich einer Störung der Merkfähigkeit in ihrer -6-