Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 2015 geborene Beschwerdeführerin wurde am 29. November 2023 von ihren Eltern bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (medizinische Leistungen im Rahmen des Geburtsgebrechens Ziff. 404 GgV- EDI-Anhang) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Die Beschwerdegegnerin klärte in der Folge den medizinischen Sachverhalt ab und hielt Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 13. August 2024 einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf medizinische Massnahmen.