Wie der Beschwerdeführer aber zu Recht vorbringt, absolvierte er ausweislich der Akten der IV-Stelle keine Umschulung zum Bauleiter, sondern eine solche zum Vorarbeiter Bau (vgl. E. 3.2. hiervor). Da ein Vorarbeiter auch praktische Arbeiten auszuführen hat (vgl. etwa https://baumeister.swiss/bildung/bauberufe/karrierekurse/bauvorarbeiterin/#Berufsübersicht; https://bauberufe.ch/weiterbildung/hochbau/bauvorarbeiter-in/; https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/1900?lang=de&idx=30&id=12102; https://www.berufsberatung.ch/web_file/getbb?id=509&mime=application/pdf&origi- nal_name=bbi_3106.pdf;