3.3. Gemäss der Beurteilung von med. pract. B._____ vom 24. Oktober 2022 ist dem Beschwerdeführer eine angepasste, leichte bis mittelchschwere, wechselbelastende Tätigkeit ohne Besteigen von Leitern und Gerüsten, ohne Laufen auf unebenem Gelände, ohne Arbeiten in Zwangshaltungen wie Kauern und Knien sowie mit nur seltenem Treppensteigen vollschichtig zumutbar (vgl. E. 2.1. hiervor).