Am 20. November 2015 erhielt der Beschwerdeführer das Diplom "Vorarbeiter Bau" von der D._____ (VB IV 53.3 S. 1). Mit Schreiben vom 22. April 2016 kündigte die C._____ AG das Arbeitsverhältnis zwischen ihr und dem Beschwerdeführer per 31. Mai 2016 (VB IV 53.1 S. 2). Der Berufsberater hielt in seiner E-Mail vom 10. Mai 2016 fest, aufgrund der Geschäftsaufgabe der C._____ AG ende das Ausbildungspraktikum des Beschwerdeführers als Bauleiter bereits einen Monat früher (verfügt sei bis Ende Juni 2016 gewesen). Dieser werde also per Ende Mai 2016 die Arbeit niederlegen (VB IV 52).