Am 19. Januar 2015 wurde der Arbeitsvertrag zwischen der C._____ AG und dem Beschwerdeführer dahingehend abgeändert, dass dieser – bei einem entsprechend reduzierten Monatslohn – nur noch fünf Stunden täglich an fünf Tagen wöchentlich arbeite (VB IV 46). Im "Bericht Berufsberatung" vom 12. Februar 2015 wurde dazu ausgeführt, dass der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers es diesem nicht erlaube, den ganzen Tag zu arbeiten (VB IV 45 S. 1), und die schulischen Anforderungen gestiegen seien. Der Beschwerdeführer absolviere eine Bauführerschule und "führ[e] Baustellen inkl. AVOR im Isolations- und Gipsbereich" (VB IV 47 S. 1). -7-