Am 22. August 2013 reichte die C._____ AG der IV-Stelle den Entwurf eines Arbeitsvertrags mit dem Beschwerdeführer ein, gemäss welchem dieser per 1. Juli 2013 als Bauleiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 45 Stunden angestellt werden sollte (VB IV 28 S. 1). Am 11. Juli 2013 wurde der Arbeitsvertrag (mit Änderungen betreffend Lohn, Spesen und Übernahme von Ausbildungskosen) beidseitig unterzeichnet (VB IV 53.1).