1.6. Am 19. Februar 2025 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme und weitere Unterlagen zu den Akten. 1.7. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. Mai 2025 wurden die IV-Ak- ten aus dem parallel laufenden Verfahren VBE.2025.74 beigezogen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente mit Einspracheentscheid vom 22. August 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 145) zu Recht verneint hat.