"1. Es sei dem Beschwerdeführer für den Unfall vom 10. Januar 2006 ab dem 1. Februar 2023 eine Invalidenrente aufgrund eines Invaliditätsgrades von 34 %, eventualiter 24 % auszurichten. 2. Unter Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 1.4. Mit Vernehmlassung vom 20. November 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 1.5. Mit Replik vom 16. Dezember 2024 hielt der Beschwerdeführer an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest.