Mit Schreiben vom 17. November 2022 stellte sie die Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen per 31. Januar 2023 ein. Mit Verfügung vom 27. Januar 2023 sprach sie dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 10 % zu und verneinte einen Anspruch auf eine Invalidenrente. Die gegen diesen Entscheid hinsichtlich der Verneinung eines Rentenanspruchs erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 22. August 2024 ab. 1.3. Gegen den Einspracheentscheid vom 22. August 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: