1.2. Am 28. Oktober 2021 machte der Beschwerdeführer einen Rückfall zum Ereignis vom 10. Januar 2006 geltend, nachdem er am 25. Januar 2021 auf einer Baustelle von einer Leiter gefallen war und seither wieder Schmerzen im rechten Knie verspürte. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge erneut vorübergehende Leistungen, traf berufliche sowie medizinische Abklärungen und liess den Beschwerdeführer in deren Rahmen versicherungsmedizinisch untersuchen. Mit Schreiben vom 17. November 2022 stellte sie die Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen per 31. Januar 2023 ein.