Urteil des Bundesgerichts 8C_107/2023 vom 5. Juli 2023 E. 7). Vorliegend stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer am 9. August 2022 das Formular "Selbstdeklaration" zu (VB 276 S. 1), nachdem dieser am 5. August 2022 die Anmeldung für einen Assistenzbeitrag eingereicht hatte (VB 274). Die Beschwerdegegnerin legte ihrem Schreiben ausweislich der Akten das "Informationsblatt Normalarbeitsverträge (NAV)" bei. Diesem ist zu -7-