setzeslücke vor, da im Gesetz nicht geregelt werde, wie die Ansprüche während der Abklärungsphase durch die Invalidenversicherung geltend gemacht werden könnten, wenn im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht umgehend eine Assistenzperson angestellt und vorfinanziert werde (Beschwerde S. 7). Die rückwirkend zugesprochenen und mangels eines -4-