1.5. Bereits am 20. Februar 2024 hatte der Beschwerdeführer einen "Antrag auf Übertrag der nicht gebrauchten Assistenzstunden aus den Jahren 2022 und 2023" gestellt. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin dieses Leistungsbegehren mit Verfügung vom 26. Juli 2024 ab. -3- 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. Juli 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. September 2024 Beschwerde und stellte die folgenden Rechtsbegehren: