Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG allgemein; Assistenzbeitrag (Verfügung vom 26. Juli 2024) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der im Jahr 2020 geborene Beschwerdeführer wurde am 19. Juni 2020 von seinen Eltern zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet (medizinische Massnahmen, berufliche Massnahmen und Hilfsmittel). In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin das Vorliegen mehrerer Geburtsgebrechen und erbrachte entsprechende Leistungen.