" Es wird festgestellt, dass türkische Arbeitnehmer in der Schweiz, die nicht in der Landwirtschaft beschäftigt sind, gemäss den zur Zeit in den schweizerischen Kantonen geltenden Gesetzgebungen Anspruch auf Kinderzulagen auch für ihre ausserhalb der Schweiz wohnenden Kinder haben. Auf türkischer Seite wird die Zusicherung abgegeben, dass die Türkei im Falle der Einführung einer Gesetzgebung über Familienzulagen bereit ist, diesbezüglich mit der Schweiz ein auf dem Grundsatze der Gleichbehandlung beruhendes Zusatzabkommen abzuschliessen."