aus, als angepasste Tätigkeit komme eine administrative Arbeit in geschützter Umgebung, beispielsweise in einem Büro mit höhenverstellbarem Schreibtisch, an welchem sowohl stehende als auch kurzfristig sitzende Tätigkeiten, kombiniert mit einer Ruhemöglichkeit, möglich seien, in Frage. Unabdingbar seien dabei "sanitäre Möglichkeiten", die dem Beschwerdeführer jederzeit innert 90 Sekunden in einer Maximaldistanz von fünf Metern zur sofortigen Stuhlentleerung und nachfolgenden Reinigung in einer abgetrennten Dusche zur Verfügung stünden (VB 66 S. 6). Auf die RAD-Stellungnahmen kann nach dem Gesagten nicht abgestellt werden.