Jede unvorhergesehene Stressreaktion und jede psychisch belastende Situation führe sofort zur Aktivierung des Gastrointestinaltraktes und innert kürzester Zeit zur Stuhlinkontinenz. Dass diese Ausführungen zutreffen, stellte Dr. med. D._____ nicht in Abrede. Vielmehr begründete er seine (von der Einschätzung von Dr. med. C._____ abweichende) Beurteilung, wonach der Beschwerdeführer in einer Verweistätigkeit zu 50 und nicht zu 100 % arbeitsfähig sei, mit der ausgeprägten Stuhlinkontinenz des Beschwerdeführers und der notwendigen zeitaufwändigen Reinigung. Gemäss einem weiteren Bericht von Dr. med.