angestammter Tätigkeit eine 80%ige Arbeitsunfähigkeit. Auf die Frage, welche Arbeiten der Beschwerdeführer in welchem zeitlichem Umfang noch erbringen könne, antwortete Dr. med. E._____, in den angestammten Berufsfeldern des Beschwerdeführers sehe er mittelfristig keine realistische Möglichkeit einer Steigerung der Arbeitsfähigkeit. Der Beschwerdeführer sei extrem arbeitswillig und gewissermassen das Opfer einer eigenen Dissimulationstendenz. Trotzdem werde mittel- bis langfristig eine Arbeitsunfähigkeit von wahrscheinlich 80 % resultieren (VB 66 S. 3 ff.).