Angesichts der progredienten Atemnot sollte diese Beurteilung neu durchgeführt werden. Die beschriebenen invalidisierenden Schmerzen im Sprunggelenk sollten sodann rheumatologisch/orthopädisch hinsichtlich einer künftigen weiteren Behandlung und der zu erwartenden Auswirkungen auf die Belastungsmöglichkeit und damit die Arbeitsfähigkeit fundiert neu bewertet werden. Des Weiteren sollte die erhebliche Sonnenlichtunverträglichkeit dermatologisch abgeklärt werden, insbesondere mit der Fragestellung, inwieweit es sich hierbei um eine Nebenwirkung der stattgehabten Chemotherapie handle.