4. 4.1. Der behandelnde Arzt des Beschwerdeführers Dr. med. E._____ diagnostizierte in seiner Stellungnahme vom 12. September 2023 zuhanden der Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers ein gut differenziertes Adenokarzinom des distalen Rektums, eine pulmonale Sarkoidose, eine Metamitol- (Novalgin-) und eine Diclofenac-Unverträglichkeit sowie einen Status nach Maisonneuve-Fraktur rechts im Jahr 2016 mit kompliziertem Verlauf. Zusammengefasst führte er aus, im Bericht von Dr. med.