2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 23.07.2024 sei aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer auch ab dem 01.02.2023 weiterhin eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter: Es sei ein umfassendes polydisziplinäres Gutachten über den aktuellen Gesundheitszustand und die daraus resultierende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers durch das Gericht anzuordnen und danach die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen.