sie sind von dessen Geltungsbereich ausgenommen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Rente formlos aufgehoben wurde und sich der betroffene Witwer dagegen nicht innert eines Jahres wehrte -4- (vgl. Urteil des Bundesgerichtes 9C_591/2024 vom 4. Dezember 2024 E. 2.2.2 mit Hinweisen).