2. 2.1. Mit Eingabe vom 10. September 2024 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und stellte den Antrag auf "rückwirkende Vergütung 5 jahre resp. 10 Jahre zurück und eine Fortlaufende Vergütung der Witwerrente". 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. September 2024 verzichtete die Beschwerdegegnerin auf eine Stellungnahme. 2.3. Mit Eingabe vom 13. Februar 2025 reichte die Beschwerdegegnerin nach telefonischer Aufforderung die vollständigen Akten ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: