6.3.2. Der Beschwerdeführer hat von Oktober 2018 bis zum Ereignis am 3. Januar 2020 als Geschäftsführer einer Firma mit drei Angestellten (vgl. VB 360 S. 8) gearbeitet. Unbestrittenermassen und ausweislich der Akten zu Recht ist das Valideneinkommen aufgrund der erst für kurze Zeit ausgeübten Tätigkeit und der Ende 2020 erfolgten Geschäftsaufgabe gestützt auf statistische Löhne festgesetzt worden. Der Beschwerdeführer macht geltend, es sei auf das Kompetenzniveau 2 abzustützen, da er sich als Geschäftsführer auch um sämtliche administrative Belange und die Buchhaltung habe kümmern müssen (Beschwerde S. 14).