nach Art. 16 Abs. 1 UVG explizit an die Arbeitsunfähigkeit gemäss Art. 6 ATSG anknüpft. 3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich im angefochtenen Einspracheentscheid in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die versicherungsmedizinische Beurteilung von med. pract. B._____, Facharzt für Chirurgie, vom 1. Februar 2024. Dieser untersuchte den Beschwerdeführer persönlich und stellte die Diagnose "Chronisches Schmerzsyndrom bei beginnender Pangonarthrose und minimaler Instabilität des linken Kniegelenks" (VB 312 S. 11). Med. pract. B._____ führte aus, der Beschwerdeführer berichte über leichte Ruhebeschwerden im Bereich der Kniekehle und beider Seiten des linken Kniegelenks.