Zudem beantragte er die Sistierung des vorliegenden Verfahrens bis zum Abschluss des IV-Verfahrens, jedoch mindestens bis zum Abschluss der Eingliederungsmassnahmen. -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. Oktober 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: