2023 wiedererwägungsweise auf. Mit E-Mail vom 26. Dezember 2023 beantragte der Beschwerdeführer, dass die sieben Einstelltage gemäss der Taggeldabrechnung vom September 2023 "aufgehoben" würden. Der Beschwerdegegner nahm diese E-Mail als Einsprache gegen die Verfügungen vom 29. August 2023 und 6. Oktober 2023 entgegen und trat mit Einspracheentscheid vom 8. Januar 2024 nicht darauf ein.