Sie führte zusammengefasst aus, die bisherige Tätigkeit als Haushaltshilfe sei der Beschwerdeführerin nicht mehr zu empfehlen. Quantitativ und qualitativ sei ihr in einer sehr leichten ("max. 5 kg"), wechselbelastenden Tätigkeit (überwiegend sitzend, wenig gehend und stehend) ein 100%-Pensum zumutbar.