Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Haushaltshilfe tätig und meldete sich am 28. August 2023 unter Hinweis auf Rückenschmerzen, Lähmungserscheinungen in Armen und Beinen, Schmerzen an Füssen und Händen sowie Taubheit an Händen und Füssen ("zum Teil") bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte darauf hin verschiedene Abklärungen und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).