Die Stellungnahme von Dr. med. C._____ ist zudem umfassend, berücksichtigt die massgebenden Beschwerden sowie sämtliche Vorakten und ist in ihrer Beurteilung des medizinischen Sachverhalts einleuchtend begründet (vgl. vorne E. 3.3.1.). Sie stimmt ferner mit der Beurteilung der Ergebnisse der MRI-Untersuchungen vom 16. und 17. Januar 2024 (VB 28; 29) sowie den radiologischen Befunden vom 24. November 2023 (VB 24) überein und es stehen ihr – mit Ausnahme der Einschätzung von Dr. med. D.__