1. Der 1973 geborene Beschwerdeführer war bei B._____ angestellt und bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er am 23. November 2023 200 kg schwere Platten auffing und sich dabei die rechte Schulter und den rechten Ellenbogen verdrehte. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem fraglichen Ereignis und richtete die entsprechenden Versicherungsleistungen in Form von Taggeld und der Übernahme der Kosten der Heilbehandlung aus.