Lage gewesen, sein Pensum von 20 % in einer angepassten Tätigkeit zu erhöhen. Gestützt auf die Gesamtheit der medizinischen Berichte und die Erfahrungen in den beruflichen Massnahmen sei von einer Resterwerbsfähigkeit von 20 % in einer angepassten Tätigkeit auszugehen oder es seien weitere Abklärungen zu veranlassen (vgl. Beschwerde S. 9 f.).