die Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode, wie sie vom Medizinischen Zentrum C._____ in verschiedenen Berichten und gestützt auf ausführliche Untersuchungen gestellt worden sei, sicher nicht widerlegen. Auch im Rahmen der beruflichen Abklärung habe sich die psychische Problematik mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit deutlich manifestiert. Dasselbe gelte für die Schmerzproblematik (vgl. Beschwerde S. 8 ff.). Trotz gegebener Motivation sei er bisher nicht in der -5-