im April 2023 vorzeitig beendet worden. Eine Integritätsentschädigung der Suva sei bei einer Integritätseinbusse von 25 % festgelegt worden. Im Rahmen einer Zweitmeinung sei diese Einschätzung bestätigt, aber als grosszügig berechnet eingestuft worden. Bezüglich psychiatrischer Diagnose habe nach Dezember 2021 gemäss Aktenlage keine Behandlung mehr stattgefunden, auch keine medikamentöse. In der Gesamtschau bestehe aus versicherungsmedizinischer Sicht beim Beschwerdeführer eine funktionelle Einhändigkeit mit der adominanten Hand aufgrund des Medianusschadens rechts.