1. Der 1981 geborene Beschwerdeführer meldete sich aufgrund der gesundheitlichen Folgen eines Unfalles (Unfallereignis vom 15. Juli 2019) am 16. September 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche sowie medizinische Abklärungen und holte in deren Rahmen die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 4. Juli 2024 ab.