baren Verweistätigkeiten möglicherweise den vergleichbaren Tabellenlohn (Medianwert) nicht erreicht, hat dies nicht automatisch einen Abzug zur Folge, da jeder Anwendung statistischer Werte die Abstrahierung, d.h. die Ausblendung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles, immanent ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_615/2022 vom 24. Mai 2023 E. 7.2.2 mit Hinweisen). Einfache und repetitive Tätigkeiten des angewandten Kompetenzniveaus 1 erfordern des Weiteren weder gute Sprachkenntnisse noch ein besonderes Bildungsniveau (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_549/2019 vom 26. November 2019 E. 7.7) oder Berufserfahrung