Das festgestellte Zumutbarkeitsprofil zeige, dass er auch in einer optimal angepassten Hilfstätigkeit nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ deutlich eingeschränkt bleibe. Zum einen existiere eine Stelle mit den hohen Anforderungen an den wohlwollenden Arbeitgeber und -platz, wenn überhaupt, nur in der Fiktion des ausgeglichenen Arbeitsmarkts und dort wohl nur im zweiten Arbeitsmarkt mit entsprechenden Lohneinbussen gegenüber dem Medianwert, der statistisch auf den Löhnen gesunder Personen im ersten Arbeitsmarkt beruhe. Zum anderen würden die Einschränkungen zum Ausschluss von wesentlich besser bezahlten körperlich schweren Tätigkeiten führen. Bei Arbeiten, welche ihm zu-