Gestützt auf den Bericht von med. pract. D._____ vom 19. Oktober 2023 ist demnach davon auszugehen, dass dem Beschwerdeführer eine angepasste, sehr leichte bis leichte Tätigkeit unter Berücksichtigung des genannten Belastungsprofils ganztags zumutbar ist (vgl. E. 3.1 hiervor).