Med. pract. D._____ führte aus, aus unfallchirurgischer Sicht handle es sich um einen medizinisch stabilen Zustand; es seien keine weiteren Therapien indiziert. Eine Arthrodese des CMC-I-Gelenks sei vom Beschwerdeführer nicht gewünscht und sei aus unfallchirurgischer/versicherungsmedizinischer Sicht auch nicht zu empfehlen. Es wäre damit keine Änderung bzw. keine Steigerung der Belastbarkeit des Beschwerdeführers zu erwarten. Die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als Mitarbeiter in einer Farbenfabrik sei nicht geeignet.