fügung erlassen werde (VB 608). 3.2. Aus dem Urteil des Bundesgerichts 8C_427/2022 vom 28. Februar 2023 geht klar hervor, dass eine Beurteilung von (weiteren) Leistungsansprüchen des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit dem Unfall vom 7. August 2018 ohne die vom Bundesgericht für notwendig erachtete weitere sachverhaltliche Abklärung durch die Beschwerdegegnerin in Form einer polydisziplinären verwaltungsexternen Begutachtung nicht möglich ist. Es ist damit offenkundig nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin die (Wieder-)Aufnahme von Taggeldzahlungen gestützt auf lediglich monodisziplinäre psychiatrische Abklärungen aus einem Strafverfahren verweigert hat.