Abklärungen der Beschwerdegegnerin zum Stand des Verfahrens der vorsorglichen Beweisführung (vgl. VB 533 ff.) – mit Zwischenverfügung vom 4. August 2023 in Ablehnung des Sistierungsantrags des Beschwerdeführers an der vorgesehenen Begutachtung fest (VB 539). Das Versicherungsgericht trat auf eine gegen diese Zwischenverfügung erhobene Beschwerde des Beschwerdeführers vom 24. August 2023 (VB 560) mit Urteil VBE.2023.353 vom 28. November 2023 nicht ein (VB 569).