Das Bundesgericht verpflichtete die Beschwerdegegnerin mit Urteil 8C_427/2022 vom 28. Februar 2023 zur weiteren sachverhaltlichen Abklärung in Form einer verwaltungsexternen Begutachtung, bevor diese erneut über die Leistungsansprüche des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit dem Unfall vom 7. August 2018 zu entscheiden habe (Vernehmlassungsbeilage [VB] 499). In der Folge nahm die Beschwerdegegnerin das entsprechende Verfahren zur Einholung einer verwaltungsexternen Begutachtung umgehend an die Hand und konnte bereits am 13. Juni 2023 die Begutachtung – wie dem Beschwerdeführer entsprechend angekündigt (vgl. das Schreiben vom 15. Mai 2023 in VB 517) – in Auftrag geben (VB 523).