3. 3.1. Zusammengefasst ergibt sich aus den Akten folgender hier massgebender Sachverhalt: Das Bundesgericht verpflichtete die Beschwerdegegnerin mit Urteil 8C_427/2022 vom 28. Februar 2023 zur weiteren sachverhaltlichen Abklärung in Form einer verwaltungsexternen Begutachtung, bevor diese erneut über die Leistungsansprüche des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit dem Unfall vom 7. August 2018 zu entscheiden habe (Vernehmlassungsbeilage [VB] 499).