2. 2.1. Mit Eingabe vom 2. September 2024 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei eine Rechtsverweigerung der Beschwerdegegnerin im Zusammenhang mit den Begehren des Beschwerdeführers vom 12. April, 8. Mai und 20. August 2024 um Wiederaufnahme der Taggeldzahlungen (Unfall vom 7. August 2018, rückwirkend per 1. April 2021) durch die Beschwerdegegnerin festzustellen.